Die Position von BUND, NABU und Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg zur Windenergie im Altdorfer Wald vom 12. April ist enttäuschend und eine schlechte Nachricht für den Altdorfer Wald. Während die Verbände sich klar zum Schutz des Waldes vor Kiesabbau äußern, drücken sie sich vor einer deutlichen Position zum Schutz des Altdorfer Waldes in Bezug auf die Pläne zum Ausbau von Windenergie im Wald. Diese Haltung sehen wir schwierig bis moralisch doppelbödig. Die grüne Lunge Oberschwabens bleibt weiter in absoluter Gefahr!
Bei ausreichender Berücksichtigung von Arten-, Boden- und Grundwasserschutz wie auch die zu erwartende Geräuschbelastung im Betrieb, wie es im Positionspapier heißt, schließen BUND, NABU, LNV und die Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz BW in Verbindung mit einem wegweisenden lokalen Ausgleichskonzept eine Windenergienutzung im Altdorfer Wald nicht grundsätzlich aus. Damit ist der Sündenfall benannt und die Vernichtung weitläufiger Waldfläche zugunsten von derzeit 39 geplanten Windkraftanlagen im Altdorfer Wald mit einer Höhe von 285 Metern (bei aufgestelltem Rotorblatt) der Boden bereitet.
Uns ist nicht klar, was eine große, zusammenhängende Ausgleichsfläche, die frei von Windenergieanlagen bleibt und dauerhaft dem Waldnaturschutz dient, bedeutet. Wo sollen diese Flächen geschaffen werden, in Anbetracht der gigantischen und großflächigen Ausbaupläne im südlichen Altdorfer Wald? Es wird schlichtweg in den angrenzenden Gemeinden Vogt, Waldburg, Schlier, Wolfegg oder Bergatreute keine ausreichende Fläche mehr übrig sein! Wie wir wissen, wird der Bau der geplanten Windkraftanlagen ein noch viel größerer Eingriff für Natur, Tiere und Menschen bedeuten, wie uns Politik, Betreiber und – leider – Naturschutzverbände glauben machen wollen.
Die Größe und Bedeutung des geplanten Windparks im Altdorfer Wald erfordern einen vorbildlichen Umgang mit den Aspekten des Bevölkerungs-, Natur- und Umweltschutzes, schreiben die Verbände in ihrem Positionspapier. Es solle ein Leuchtturmprojekt werden. Wir vermissen in diesem Zusammenhang die Herausgabe der Unterlagen des Scoping-Termins im Januar (Scoping: Vorverfahren innerhalb des laufenden Planungsprozesses) durch das Landratsamtes Ravensburg; wohl auch deshalb, damit keine weiteren Prüfungsanforderungen zum Schutz des Altdorfer Waldes gefordert werden können. So ist ein vorbildlicher Umgang mit den oben benannten Aspekten aus unserer Sicht nicht möglich!
Wir bezweifeln die benannte Windhöffigkeit (durchschnittliches Windaufkommen an einem bestimmten Standort als Maßstab für die Gewinnung von Windenergie) im Altdorfer Wald. Wir sehen den Süden Deutschlands in Bezug auf die Energiewende eher als Sonnenland. Der Beitrag muss hier eindeutig die Photovoltaik sein – sei es auf bereits versiegelter Fläche oder auf sorgfältig ausgewählten Freiflächen. Letztere sind nach unserer Meinung immer noch besser, als Massen von Windrädern mitten im Altdorfer Wald.
Wir befürchten, dass die genannten Natur- und Umweltverbände als politisches Feigenblatt herangezogen werden, um so eine Umweltverträglichkeit vorzugaukeln.