FAKTENCHECK – Windkraftopfer: 250.000 Fledermäuse und 8500 Mäusebussarde verlieren jedes Jahr in Deutschland an Windkraftanlagen ihr Leben.
Unser wunderschöner, artenreicher Altdorfer Wald soll mit ca. 50 x 300m hohen, monströsen Windanlagen industrialisiert werden. Für die Stahlbetonfundamente (bis zu 5.000t/Anlage), die Zuwegungen, die wie breite Landstraßen dieses Idyll zerschneiden und für die Flächen für 2-3 Umspannwerke wird der Kiesabbau in Grund und Wetzisreute vorangetrieben. Mit gesundem Menschenverstand betrachtet, handelt es sich keinesfalls um nachhaltige Energieerzeugung für die zukünftigen Generationen, sondern um eine massive und unwiederbringliche Natur- und Umweltzerstörung!
Zu der schlechten CO2-Bilanz der sogenannten erneuerbaren Energieerzeuger und der Verseuchung ganzer Landstriche für den unabdinglichen Kupferabbau für Solar- und Windanlagen, lest bitte weiter unten den aktuellen Artikel aus der Neuen Züricher Zeitung „Die toxische Seite der Solarpanels“.
Im Altdorfer Wald leben Störche, Milane, Reiher, Bussarde, Habichte etc. Wie lange noch?
Die sogenannten Artenschützer von NABU und BUND opfern mit Gefälligkeitsgutachten die Vogelwelt (bis zu 100.000 Vögel pro Jahr) für sinnlose Windanlagen: Der Klimawandel würde sie vermutlich sowieso umbringen. Diese ehemaligen Umweltkontrollinstanzen verlassen sich angeblich bei ihrer Gutachtenerstellung auf die Aussagen von BW-Umweltministerin Thekla Walker, Bildungsabschluss: 8 Jahre Studium (Geschichte und Amerikanistik) ABGEBROCHEN, Ausbildung zur Naturpädagogin, Seminar für Waldorfpädagogik… In Deutschland herrscht offenbar allerorten Mangel an Fachpersonal (siehe Baerbock „Länder, die 100.000 km entfernt sind“ und Habeck „sie sind ja nicht pleite, sie hören nur auf zu arbeiten“).
FAKTENCHECK – Wertverlust bei Immobilien: Gemäß Markt- und Maklererfahrungen verlieren Immobilien im Radius bis 2,5km um Windkraftanlagen bis zu 30% an Wert. Viele werden sogar unverkäuflich. Das betrifft auch die Vermietbarkeit. Die Wertminderung führt u.a. zu Problemen bei Anschlussfinanzierungen, da Banken zu Neubewertungen gesetzlich verpflichtet sind. Während beim Bau von Stromtrassen Ausgleichszahlungen für die betroffenen Grundstücke vorgeschrieben sind, existieren für Windkraftwerke keine solchen Vorgaben.
Zu Windkraft und Wertverlust bei Immobilien befinden sich lesenswerte Artikel in unserem Archiv.