BREMN informiert:

Der Entwurf des Teilregionalplans Energie für die 1. Anhörung wurde am 8. Dezember 2023 von der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben beschlossen.

Zu dem Planentwurf, dessen Begründung und dem Umweltbericht kann jedermann gegenüber dem Regionalverband Bodensee-Oberschwaben bis spätestens 29. März 2024 Stellung nehmen bzw. Einwendungen machen.

Die Einwendungen sollten, sofern öffentliche Belange, wie der Landschafts-, Natur-, Artenschutz usw., Nachbarschaftsrechte oder persönliche Gründe von Bedeutung sind oder verletzt werden, betreffen.

Man sollte diejenigen Argumente verwenden, die persönlich oder für das „Gemeinwohl“ zutreffend sind.

Die Einwendungen sollen

abgegeben werden.

Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis der Prüfung den Absendern mit.

Deshalb unbedingt:

„Ich erwarte eine schriftliche Stellungnahme von Ihnen zu den genannten Punkten und eine Beantwortung der gestellten Fragen.“

Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung dadurch ersetzt werden, dass Einsicht in das Ergebnis beim Regionalverband oder einem Landkreis der Region während der Sprechzeiten ermöglicht wird. Darauf wird gegebenenfalls durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.

Wenn möglich:

  • Individuelle Formulierungen oder
  • Textbausteine umgestalten/umstellen

Weitere Infos:

Mustereinwendungen: